Die Hans-Klakow- Gesamtschule bietet die Möglichkeit, in der Sekundarstufe II die Abschlüsse Fachhochschulreife (Schulischer Teil) und die Allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu erreichen.
Die Sekundarstufe II unterteilt sich in:
1. die Einführungsphase: 11. Klasse und
2. die Qualifikationsphase: 12.Klasse (1.+2.Semester) und 13.Klasse (3.+4.Semester).
Im der Einführungsphase sind mindestens 10 Kurse (Unterrichtsfächer) zu belegen. Pflichtkurse sind in Brandenburg:
- im Aufgabenfeld I: Deutsch, zwei Fremdsprachen sowie Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel,
- im Aufgabenfeld II: Geschichte und ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes,
- im Aufgabenfeld III: Mathematik, ein naturwissenschaftliches Fach sowie ein weiteres Fach dieses Aufgabenfeldes,
- der Intensivierungskurs und das Fach Sport.
Für Schülerinnen und Schüler, die vor Eintritt in die gymnasiale Oberstufe eine weitere Fremdsprache mindestens vier Jahre erlernt haben, entfällt die Verpflichtung zur Belegung einer zweiten Fremdsprache, sofern stattdessen ein anderes Fach gewählt und durchgängig in der gymnasialen Oberstufe belegt wird. Diese Möglichkeit gibt es auch bei uns.
An der Hans-Klakow-Gesamtschule können aber auch Schülerinnen und Schüler den Weg zum Abitur beschreiten, die in Sekundarstufe keine zweite Fremdsprache vier Schuljahre (aufsteigend) absolviert haben. Wir bieten Französisch und Spanisch als neu einzusetzende Fremdsprache an.
Ab dem 2.Halbjahr in Klasse 11 nehmen die Schülerinnen und Schüler an zwei Leistungskursfächer (LK) mit fünf Wochenstunden teil. Die anderen 8 Kurse werden als Grundkurse (GK) mit 3 Stunden weitergeführt.
Mindestens eines der beiden LKs muss Deutsch, Mathematik oder die fortgeführte Fremdsprache sein. In den Fächern Darstellendes Spiel/Theater und Sport dürfen keine Leistungskurse gebildet werden.
Das Kursangebot richtet sich insbesondere nach den Wünschen der Schülerinnen und Schüler und den Rahmenbedingungen unserer Schule.
Weitergehende Informationen finden Sie in der
– Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung
– Verwaltungsvorschriften zur Gymnasiale-Oberstufe-Verordnung
– Verwaltungsvorschrift zur Leistungsbewertung
– Sekundarstufe 1- Verordnung
Für weitergehende Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen unser Oberstufenkoordinator Herr Hegewald zur Verfügung.